Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einzelunterricht
Der Unterricht findet wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt, nicht aber in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen. Wenn die Stunde wegen Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Schülers/ der Schülerin nicht wahr-genommen werden kann, wird der/ die Lehrer/in sich um einen Ersatztermin bemühen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Bei vorhersehbar längerer Erkrankung des Schülers werden die nicht wahrgenommenen Stunden gutgeschrieben.
Das Monatshonorar gilt als 1/12 des Jahreshonorars. Die Musikschule garantiert jährlich 38 Unterrichtsstunden, unabhängig von Ausfallzeiten durch Ferien, Feiertage oder eventueller Erkrankung der Lehrkraft.
Beginnt das Unterrichtsverhältnis (Datum der ersten Unterrichtsstunde) nicht zu Beginn eines Monats, wird der Restmonat nur anteilig berechnet. Beginnt das Unterrichtverhältnis weniger als 4 Wochen vor den Oster-, Herbst- oder Weihnachtsferien, werden die .Ausfallstunden der folgenden Ferien nicht berechnet. Beginnt das Unterrichtsverhältnis weniger als 6 Wochen vor den Sommerferien, wird 1 Monat der folgenden Sommerferien nicht berechnet, bei weniger als 3 Wochen werden die Sommerferien komplett nicht berechnet.
Das Unterrichtshonorar ist bis zum 3. des Monats zu zahlen. Mahnungen werden mit €3 in Rechnung gestellt.
Wir sind darum bemüht, dass immer die gleiche Lehrkraft den vereinbarten Unterricht erteilt. Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht kurzfristig auch von einer anderen Lehrkraft erteilt werden. Erfolgt jedoch ein dauerhafter Wechsel der Lehrkraft, kann nach mindestens 3 Stunden bei der neuen Lehrkraft zum Monatsende gekündigt werden.
Sollten Sie aus wichtigem Grunde längere Zeit keinen Unterricht nehmen können, können Sie den Vertrag auch ruhen lassen. (Beginn und Ende immer zum Monatsersten bzw. Monatsletzten; Dauer maximal 3 Monate) Der Unterrichtstermin bleibt Ihnen dann erhalten. Wir erbitten eine kurze schriftliche Mitteilung mindestens 4 Wochen im Voraus. Während der Vertragsruhezeit ist eine Kündigung nicht möglich.
Änderungen des Unterrichtsvertrages sind nur möglich zum Monatsende Januar, April, Juli, Oktober. Auch die Umstellung auf die flexible Zehnerkarte kann nur zu den genannten Terminen erfolgen.
In den ersten drei Monaten ab der ersten Unterrichtsstunde kann das Unterrichtsverhältnis jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Nach der Probezeit kann immer zum Monatsende Januar, April, Juli, Oktober gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (keine e-mail) sechs Wochen vor dem Kündigungstermin vorliegen. Der Erhalt der Kündigung wird umgehend und ohne gesonderte Aufforderung bestätigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kündigungsmodalitäten verbindlich sind.
Gruppenunterricht
Eine feste Unterrichtsstunde kann auch von mehreren Schülern gebucht werden. Bei zwei Schülern werden die Kosten für die Stunde auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt mit einem geringfügigen Aufschlag für zusätzliche Verwaltungskosten. Die Kosten ab drei Schülern pro Unterrichtseinheiten können in der Preisliste eingesehen werden. Beendet ein Schüler aus einer Gruppe das Unterrichtsverhältnis, zahlen die anderen Teilnehmer den anteilig höheren Beitrag bis hin zu dem Beitrag für den Einzelunterricht. Die verbleibenden Teilnehmer werden umgehend über die veränderte Situation informiert. Wird nicht gemäß den Kündigungsbedingungen gekündigt, geht die Musikschule davon aus, dass eine Fortsetzung des Unterrichts auch mit weniger Teilnehmern gewünscht wird. Im Übrigen gelten die gleichen Bedingungen wie beim Einzelunterricht.
(Stand Februar 2018)